In der heutigen Zeit empfehlen wir Ihnen eine Absicherung gegen Covid-19, die Sie
zusätzlich zur Storno- bzw. StornoPlus-Versicherung abschließen können.
Der neue Ergänzungs-Schutz Covid-19 erweitert den Versicherungsschutz im Rahmen der
Stornokosten- bzw. Reiseabbruch-Versicherung um folgende Leistungen:
bei Erkrankung und Tod aufgrund Covid-19
bei Quarantäne*
Gültigkeit: Für eine Reise. Es gelten die Versicherungsbedingungen des Hauptversicherungsvertrages,
soweit nichts Abweichendes in den Versicherungsbedingungen
dieser Ergänzungs-Versicherung geregelt ist.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Der Ergänzungs-Schutz Covid-19
gilt nicht alleine, d. h. die Reise muss über eine bei der ERV bestehende Hauptversicherung
inkl. Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und / oder
Reiseabbruch-Versicherung) abgesichert sein. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz
bei Erkrankung oder Tod aufgrund von Covid-19. Die Hauptversicherung
darf nicht bei einem Fremdversicherer abgeschlossen worden sein.
Versicherte Personen: Der Tarif gilt für bis zu 9 Personen, die zusammen
verreisen, unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Alter.
Selbstbeteiligung: Bei der Wahl des Tarifs ist die Hauptversicherung ausschlaggebend.
Die Höhe der Selbstbeteiligung richtet sich nach den Regelungen der
Hauptversicherung.
Abschlussfrist: Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor
planmäßigem Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn
ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der
nächsten drei Werktage, möglich.
Versicherungsbedingungen: Es gelten die VB-ERV 2021 / Covid-19.
Weitere Hinweise finden Sie in unseren FAQs auf der Website unter
www.ergo-reiseversicherung.de
Prämie pro
gebuchter Reise
(max. 9 Personen)
Ergänzungs-Schutz Covid-19
für eine einzelne Reise
alle Verkehrsmittel, Welt
jedes Alter
mit Selbstbeteiligung
Prämie Tarif
€ 13,– COS19M
*Absicherung von Quarantäne:
a) persönliche und individuell angeordnete Quarantänemaßnahmen,
wenn ein Ansteckungsverdacht mit Covid-19 besteht.
b) Verweigerung der Beförderung, z. B. Airline verweigert Flug aufgrund
erhöhter Temperatur.
c) Reise kann nicht wie geplant beendet werden, weil Versicherter oder
eine mitreisende Risikoperson von einer Quarantäne betroffen sind,
Erstattung zusätzlicher Unterkunftskosten bis € 1.000,– pro Person.
Urlaub in Deutschland – aber nur mit dem richtigen Reiseschutz!
Sie werden vor der Reise krank, ein Angehöriger hat einen Unfall, Sie sind von einer betriebsbedingten Kündigung
betroffen! Aufgrund einer Autopanne während oder kurz vor der Anreise kommen Sie verspätet an?
Die entgangenen Urlaubsfreuden können wir Ihnen nicht ersetzen, mögliche finanzielle Schäden schon!
Bereits ab € 6,– übernimmt die ERGO Reiseversicherungs AG, unser Partner in Sachen Reiseschutz,
Ihr finanzielles Risiko einer Stornierung oder eines verspäteten Reiseantritts aus versichertem Grund.
Reiseschutz nicht vergessen – ohne kann es teuer werden.
Die Storno-Versicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz bei Stornierung, sondern auch bei einem unerwarteten
Abbruch der Reise. In diesem Fall übernimmt die ERGO die Kosten für die nicht genutzten Aufenthaltstage.
Somit sind Sie vor und während der Reise finanziell bestens geschützt. Auch der Verlust Ihres Hotel- oder
Ferienwohnungsschlüssel sowie Mobiliarschäden sind versichert.
Die StornoPlus-Versicherung bietet sogar noch mehr: Neben den Leistungen der Storno-Versicherung beinhaltet
sie zusätzlich den Krankenrücktransport mit medizinischer Notfall-Hilfe (wird nicht von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen), die Reisegepäck-Versicherung und einen Fahrrad-Schutz.